Film- und Fotoaufnahmen an der Universit?t Regensburg sind grunds?tzlich genehmigungspflichtig (Hausordnung der Universit?t Regensburg, § 8).
Bitte senden?Sie das vollst?ndig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular rechtzeitig vor dem gewünschten Aufnahmetermin an die Universit?tsbibliothek Regensburg (Fax: 0941 943-1646 oder als PDF an ub.sekretariat@ur.de).
Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Universit?tsbibliothek erhalten Sie die f?rmliche Genehmigung.
Bitte beachten?Sie:
Aufnahmen an der Universit?t (au?erhalb der Universit?tsbibliothek) bedürfen einer Genehmigung durch die Universit?t Regensburg, Referat II/2 – Kommunikation (Kontaktdaten).
Die Universit?tsbibliothek Regensburg, vertreten durch den Direktor, informiert Sie als datenschutzrechtlich Verantwortliche über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie im Rahmen des Antrags auf eine Dreh- und Fotogenehmigung angeben.
Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung in der Universit?tsbibliothek Regensburg.
Zugriff auf Ihre Daten haben nur Mitarbeitende der Universit?tsbibliothek Regensburg, die für Genehmigungserteilung und -ausstellung zust?ndig sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Universit?tsbibliothek Regensburg so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Ihre Daten werden h?chstens 10 Jahre gespeichert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie auf unserer
Datenschutzerkl?rung.