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Aktuelles: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise

Monopolkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Kühling übergibt ?9. Sektorgutachten Energie“

10. Oktober 2023, von Margit Scheid

Die Monopolkommission, deren Vorsitzender seit 2020 der Regensburger Jurist Prof. Dr. Jürgen Kühling ist, hat am 9. Oktober 2023 ihr 9. Sektorgutachten Energie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übergeben. Die Monopolkommission analysiert in ihrem Gutachten die Wettbewerbssituation in verschiedenen Bereichen der Energiewirtschaft und empfiehlt der Bundesregierung konkrete Ma?nahmen, mit deren Hilfe die Sicherheit und Effizienz der Energieversorgung verbessert werden sollen. ?Insbesondere in unsicheren Zeiten sollte die wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung oberste Priorit?t haben, um die Belastungen für Haushalte und Industrie zu mildern“ mahnt Professor Kühling im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Entwicklungen am Energiemarkt.

Im Bereich der Vorleistungs- und Gro?handelsm?rkte nimmt die Monopolkommission insbesondere die Versorgungssicherheit in den Blick. Um die sichere Versorgung langfristig gew?hrleisten zu k?nnen, müsse die Importstruktur im Gasmarkt st?rker diversifiziert und flexibilisiert werden, so die Gutachter*innen. Weiter schl?gt die Kommission die Aufnahme eines datenbasierten Versorgungsrisikoindexes für den Notfallplan Gas vor, damit etwaige Risiken für die Versorgungssicherheit früher erkannt werden k?nnten.

 
Im Strombereich seien Risiken für die Versorgungssicherheit durch die anstehende Umstellung auf kohlenstofffreie, aber h?ufig wetterabh?ngige Einspeiseformen zu erwarten. Um hier in Zeiten geringer Einspeisung Sicherheit gew?hrleisten zu k?nnen, empfiehlt die Kommission das bisherige System der strategischen Kraftwerksreserve durch einen wettbewerblich gesteuerten Kapazit?tsmarkt für gesicherte Leistung zu ersetzen. Im Unterschied zur strategischen Reserve seien im Kapazit?tsmarkt alle beschafften flexiblen Kapazit?ten stets am Markt einsetzbar. Im wettbewerbsgesteuerten Kapazit?tsmarkt beschafften Stromversorger und Gro?kunden ihren erwarteten Bedarf an Kraftwerkskapazit?ten im Voraus. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Kapazit?ten k?nnten von der Bundesregierung gezielt aufgestockt werden, um die Versorgungssicherheit weiter zu erh?hen, empfehlen die Expertinnen und Experten.

Auch die für die Endkunden relevanten Energiem?rkte hat die Monopolkommission in den Blick genommen: Um langfristig bezahlbare Preise zu sichern, seien der Wettbewerb zwischen den Anbietern einerseits und die Wechselbereitschaft von Verbraucher*innen andererseits von gro?er Wichtigkeit. Für die derzeitigen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung solle nach Alternativen gesucht werden: Anstatt automatisch den gr??ten Anbieter vor Ort zum Grundversorger zu machen und dessen Marktmacht zu festigen, k?nne die Grundversorgung ?ffentlich ausgeschrieben werden.

 
Für den Fall, dass nach Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 weiterhin Unterstützungsbedarf bei einkommensschwachen Haushalten bestünde, schl?gt das Gutachten direkte Transferzahlungen vor – anders als die Gaspreisbremse stellten Transferzahlungen keinen Eingriff in die Preisbildung dar, verzerrten Knappheitssignale nicht und k?men gezielt Haushalten mit geringer Kaufkraft zugute.  

 
Im Bereich der Elektromobilit?t mahnen die Gutachterinnen und Gutachter einen weiterhin hohen – wenn auch abnehmenden – Konzentrationsgrad in der Ladeinfrastruktur an: Deutschlandweit liege der Marktanteil der gr??ten Anbieter durchschnittlich weiterhin bei 49 bzw. 45 Prozent bei Normal- und Schnellladepunkten. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die Kommission ?die Kommunen bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Lades?ulenaufbau zu unterstützen und die finanzielle F?rderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Ein funktionierender Wettbewerb um Autobahn-Lades?ulen erfordert den Zugang mehrerer Wettbewerber zu den Rastst?tten“. Nicht zuletzt pl?diert das Gutachten dafür, den Ladekundinnen und -kunden die Preise für das Ad-hoc-Laden von E-Autos zug?nglich zu machen.

?ber die Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein st?ndiges, unabh?ngiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden K?rperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung ber?t. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben z?hlt die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt, sowie die Ver?ffentlichung von anlassbezogenen Sondergutachten und Stellungnahmen. Alle zwei Jahre nimmt die Monopolkommission Stellung zur Wettbewerbsentwicklung auf den M?rkten der Eisenbahn, des Postwesens, der Telekommunikation und – wie in diesem Fall – der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizit?t und Gas. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespr?sidenten berufen werden.
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. ist seit 2016 Mitglied und seit September 2020 Vorsitzender der Monopolkommission.

Weiterführende Links

Das vollst?ndige Gutachten sowie eine Webseite mit regionalen Daten zur ?ffentlich zug?nglichen Lade-Infrastruktur sind ab sofort auf der Homepage der Monopolkommission abrufbar:

Foto: BMWK / Andreas Mertens
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling, überreicht Staatssekret?r Dr. Philipp Nimmermann das 9. Sektorgutachten Energie. Von links nach rechts: Dagmar Kollmann, Monopolkommission; Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission. Dr. Philipp Nimmermann, Staatssekret?r im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; Constanze Buchheim, Monopolkommission; Tomaso Duso, Monopolkommission.

Kontakt aufnehmen

Universit?t Regensburg

Lehrstuhl für ?ffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht
Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
Telefon +49 941 943-6060
E-Mail juergen.kuehling@ur.de

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